1. Zur Erinnerung: Was ist der CBAM?
Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist eine Maßnahme der Europäischen Union zur Bekämpfung der „Verlagerung von CO2-Emissionen„. Vgl. einen früheren Artikel, Ziel ist es, auf die Einfuhr bestimmter Produkte mit hohen CO₂-Emissionen einen Kohlenstoffpreis zu erheben, der dem für europäische Unternehmen entspricht.
In der Praxis bedeutet dies, dass Importeure von Materialien wie Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel:
- Die mit ihren Importen verbundenen CO2-Emissionen berechnen;
- CBAM-Zertifikate im Verhältnis zu diesen Emissionen erwerben;
- Diese Daten jährlich an die Europäische Kommission melden.
Eine Übergangsphase läuft seit 2023. Das endgültige Inkrafttreten des CBAM ist für 2026 geplant, doch die Regeln entwickeln sich bereits weiter.

2. Was wird das Omnibus-Paket vom Februar 2025 ändern?
Am 26. Februar 2025 kündigte die Europäische Kommission im Rahmen ihres ersten Omnibus-Pakets eine Reihe von Anpassungen an. Ziel ist es, die Umsetzung des CBAM zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Importeure zu verringern.
Bei EASTWISE nahm unser Qualitätsdirektor Jay Ren an einem Webinar zu diesen Änderungen teil. Hier sind die wichtigsten Neuerungen – und was sie für Sie bedeuten.
CBAM: Was ist neu?
1. Eine Freigrenze von 50 Tonnen
Importeure sind nun von der CBAM-Meldung befreit, wenn das gesamte Importvolumen pro Jahr unter 50 Nettotonnen liegt.
👉 Das ist eine große Erleichterung für kleine Unternehmen und KMU
2. Möglichkeit der Delegation der Meldung
Ein Importeur kann einen Dritten als „CBAM-Melder“ benennen, auch ohne offizielle Akkreditierung. EASTWISE kann diese Rolle mit formeller Zustimmung seiner Kunden übernehmen.
⚠️ Der Melder bleibt rechtlich verantwortlich für die übermittelten Daten.
3. Vereinfachte Emissionsberechnung
Bestimmte Emissionen im Zusammenhang mit der Weiterverarbeitung (Aluminium, Stahl) werden nicht mehr berücksichtigt.
Standardwerte müssen nicht mehr von Dritten verifiziert werden.
👉 Das bedeutet einfachere und kostengünstigere Verfahren für Importeure.
4. Verlängerte Frist für die Meldung
Die Frist zur Einreichung der jährlichen CBAM-Erklärung wurde vom 31. Mai auf den 31. August verlängert. Unternehmen haben somit mehr Zeit, ihre Daten zusammenzustellen.
5. Weniger zu erwerbende Zertifikate
- Die Mindestquote für vorzuhaltende Zertifikate wurde von 80 % auf 50 % der gemeldeten Emissionen gesenkt.
- Daten aus dem Vorjahr können für dieselben Produkte/Länder erneut verwendet werden.
- Ein in einem Drittland (nicht dem Ursprungsland) gezahlter CO2-Preis wird jetzt bei der Reduzierung der zu erwerbenden Zertifikate berücksichtigt.
- Der offizielle Verkauf der CBAM-Zertifikate wurde auf den 1. Februar 2027 verschoben.
👉 Eine deutliche finanzielle Entlastung für Importeure.
Was das für Sie bedeutet
Diese Anpassungen zeigen den klaren Willen der Europäischen Union, den CBAM zugänglicher zu machen – insbesondere für kleinere Strukturen und Unternehmen, die keine Emissionsspezialisten sind.
Für EASTWISE-Kunden bedeutet das:
- Mehr Flexibilität bei der Einhaltung der Vorschriften
- Weniger Verwaltungsaufwand
- Einfachere Abläufe dank individueller Betreuung
EASTWISE kann als Ihr CBAM-Melder fungieren
Gute Nachricht: Es ist keine spezielle Akkreditierung erforderlich, um als CBAM-Melder benannt zu werden. EASTWISE kann diese Aufgabe für seine Kunden übernehmen und die Konformität der Meldungen sowie die Qualität der übermittelten Daten sicherstellen.
📩 Lassen Sie uns darüber sprechen!
Sind Sie vom CBAM betroffen? Haben Sie Fragen? Möchten Sie Ihre Meldung einem vertrauenswürdigen Partner übertragen?
Unsere Teams stehen Ihnen zur Verfügung.